Rechtsschutz für das eigene Recht
Fortsetzung von Startseite: Die Rechtsanwälte treten nicht nur vor Behörden und gegnerischen Anwälten für den Mandanten auf, sondern auch vor Gericht.
Selbstverständlich arbeitet der jeweilige Rechtsanwalt nicht, ohne hier Kosten zu verursachen, denn es ist sein Job, Mandanten zu vertreten, so dass er selbstverständlich seine angefallenen Gebühren abrechnen wird. Diese Gebühren können teils sehr hoch ausfallen, da hier nicht nach Tätigkeiten an sich abgerechnet wird, sondern vielmehr eine Gebührentabelle besteht, aus der man dann die einzelnen Streitwertgrenzen ersehen kann sowie die dazugehörigen Gebührensätze und –preise. Kurzum, man kann oftmals die Kosten für einen rechtlichen Beistand nicht aufbringen, so dass viele Menschen auf ihrem Recht sitzen bleiben, hier jedoch nichts reißen können.
Um dem Mandanten eine finanzielle Entlastung zu verschaffen und um selbstverständlich auch selbst seine Gebühren gesichert zu wissen, fragen Rechtsanwaltsbüros daher schnell nach einer Rechtsschutzversicherung. Besteht eine solche finanzielle Absicherung, rechnet der Rechtsanwalt in der Regel direkt mit dieser Versicherung ab, so dass der Mandant von diesem Aufwand rein gar nichts mitbekommt. Besteht kein Rechtsschutz oder sind gewisse Rechtsstreitigkeiten nicht abgedeckt, hat der Mandant die Kosten selbst zu tragen.
Es wäre also für Jedermann angebracht, wenigstens eine allgemeine Rechtsschutzabsicherung zu besitzen, in der Mietrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht etc. inbegriffen sind, um teure und lästige Gebühren nicht selbst zahlen zu müssen. Selbstverständlich hat man in die Rechtsschutzversicherung einige Beiträge einzuzahlen und in der Regel wird in den ersten 3 Versicherungsmonaten auch kein Rechtsschutzfall von der Versicherung bezahlt, dennoch kommt man letztendlich günstiger dabei weg, wenn man eine solche Versicherung besitzt.