Lexikon für Versicherungs-Fragen

Wir bauen für Sie und mit Ihnen ein fundiertes Finanz-Lexikon auf. Ihre Vorschläge werden zeitnah bearbeitet und eingepflegt. Helfen Sie uns dabei diesen Katalog so ausführlich wie möglich zu gestalten und aktuell zu pflegen.

1. Kapitel Gebäudeversicherung:

Vor Abschluss einer solchen sollte man genau nachfragen, was denn genau den Versicherungsschutz mit einschließt. In der Regel greift die Versicherung nur für Schäden, die unmittelbar am Gebäude entstanden sind. Stehen auf dem Grundstück vielleicht noch Gartenhäuschen, Garagen oder Schuppen, so müssen diese extra versichert werden, was natürlich auch die monatliche Beitragssumme ein wenig erhöht.

Kommt es zum Versicherungsfall, so wird die Wohngebäudeversicherung natürlich prüfen, ob der Schaden hätte vermieden werden können. Wer also das Dachfenster beim Verlassen des Hauses offen lässt, obwohl starker Regen zu erwarten ist, der dürfte im Schadensfall keine Kostenerstattung zu erwarten haben. Schlägt allerdings ein herumfliegender Ast die Scheibe des geschlossenen Fensters ein, so haftet hier natürlich die Gebäudeversicherung.
Es sei hier noch angemerkt, dass der Versicherungsnehmer dafür Sorge tragen sollte, dass die Versicherung über eine Wertsteigerung informiert wird. Unter Wertsteigerung versteht man unter anderem die Vergrößerung des Gebäudes, die Sanierung etc.

Einen Überblick zur Rechtsschutz Versicherung haben wir auf separater Seite für Sie zusammen gefasst. Weitere Themen folgen, wir freuen uns auf Ihre Vorschläge.



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